Sobald die Krankheit ALS diagnostiziert ist, sollten Betroffene unverzüglich einen Kostenträger suchen. Dazu gehören nebst der Invalidenversicherung (IV) die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie zum Teil Krankenkassen. Ferner sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Steuererleichterungen für Menschen mit einer Behinderung vorgesehen.