WELCHE ÄRZTLICHEN MASSNAHMEN ZULASSEN,
WELCHE ABLEHNEN?

Mit einer Patientenverfügung sorgt jemand für den Fall vor, dass er oder sie sich nicht mehr selber mitteilen kann. Das Dokument enthält Angaben dazu, welche medizinischen Massnahmen der Verfasser der Patientenverfügung zulässt und welche er ablehnt.

So können beispielsweise Einleitung, Umfang und Beendigung von medizinischen Massnahmen definiert sein. Weiter bestimmt der Autor einer Patientenverfügung, unter welchen Voraussetzungen lebenserhaltende oder lebensverlängernde Massnahmen vorgenommen oder unterbleiben bzw. abgebrochen werden sollen.

Eine Patientenverfügung gibt Ärzten, Pflegenden und weiteren Fachpersonen sowie den Angehörigen des Patienten eine Entscheidungsgrundlage und entlastet dadurch die Angehörigen. Das Folgende ist zu beachten:

Patientenverfügung

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> www.muskelzentrum.kssg.ch