Die ALS-Vereinigung.ch lehnt den massiven Leistungsabbau entschieden ab, den der Aargauer Gesetzgeber vorhat. Betroffen vom Entscheid sind zumeist Menschen mit schwerster Behinderung, die täglich und während langer Zeit auf externe Unterstützung in ihrer Grundpflege angewiesen sind. Dazu gehören namentlich auch Menschen mit Amyotropher Lateralsklerose (ALS). Ihnen ist es üblicherweise nicht mehr möglich, durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit Geld zu erwirtschaften. Die Kosten für die neue Patientenbeteiligung sind vielmehr eine zusätzliche finanzielle Belastung für Betroffene und deren Angehörige. Der Beschluss zur Leistungskürzung birgt mithin die Gefahr, Menschen mit einer Behinderung in die Abhängigkeit der Sozialhilfe zu treiben.
Gemäss Entscheid des Bundes sollen neu die Kantone festlegen, wie hoch die finanzielle Beteiligung pflegebedürftiger Menschen an deren Pflegekosten ist. Der Beschluss des Kantons Aargau belastet pflegebedürftige Menschen mit zusätzlichen Kosten von bis zu 7'560 Franken pro Jahr. Nun kommt die Änderung des Pflegegesetzes (PflG) vors Volk. In wenigen Wochen hatte das Referendums-Komitee bereits mehr als die erforderlichen 3'000 Unterschriften zusammen.
Während der Kanton Aargau die Beteiligung Pflegebedürftiger auf das Maximum von 20 Prozent setzen will, fällt dieselbe Beteiligung im Kanton Zürich mit einem Satz von 10 Prozent gerade mal halb so hoch aus und entfällt für pflegebedürftige Menschen in den Kantonen Freiburg, Genf, Glarus, Luzern, Obwalden, Schwyz Uri und Wallis sogar ganz.
> Referendumskomitee Wohlen Aarau Baden (WAB)